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Führerschein von A-T
Die neuen Führerscheinklassen
  Ab 1999 Alt  
A direkt 1 Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
A 1,1a Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW [34 PS] nach 2jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt.)
A1 1b Leichtkrafträder max. 125 ccm. max. 11kW*
M 4 Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)**
B 3 Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definiertem Gewichtsverhältnis
BE neu Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
C 2 Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
CE 2 Lastzüge Sattelkraftfahrzeuge
C1 3 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zul. Gesamtmasse
C1E neu Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12000 kg zul. Gesamtmasse)
D neu Omnibusse
DE neu Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
D1 neu Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen
D1E neu Kombination aus Fahrzeugklassen D1 und Anhänger (max. 12000 kg zul. Gesamtmasse)
L 5 Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h** auch mit Anhängern
T neu Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h)**
*Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 1b dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren
**Nationale Klassen, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.
 
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