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Die Antragsstellung
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Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet
Erforderliche Antragsunterlagen
• Ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt ( Personalausweis oder Reisepaß )
• ein Lichtbild neueren Datums
• ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten )
• ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen ( Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein )
• ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ( entfällt bei vorhandenem Führerschein der Klassen C1 und C )
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung ( auch aus dem Ausland )
2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder
3. Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in),
4. Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in).
5. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegedienst- helfer oder über eine sanitäts- oder
6. rettungsdienstliche Ausbildung.
• ein eventuell bereits vorhandener Führerschein oder Nachweis eventueller Fahrpraxis innerhalb der letzten fünf Jahre
• Ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte ( Fahrschule muß angegeben werden )
• Geld für die Antragsgebühren der Behörde
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